Teilstandort der Hans-Christian-Andersen-Schule im Sommer 2024 gestartet
Die Lernfreude und Neugier eines jeden Kindes soll erhalten und gefördert, bzw. herausgefordert werden.
Hans-Christian-Andersen-Schule – Teilstandort
Zum 01.08.2024 eröffnete der Teilstandort (Elbeallee 130a) der Hans-Christian-Andersen-Schule in Bielefeld-Sennestadt. Der Teilstandort wird zweizügig, also mit zwei Parallelklassen, als inklusive Schule im Gemeinsamen Lernen und mit offenem Ganztagsangebot (OGS) geführt. Hier arbeiten Lehrkräfte und unterschiedliche Fachkräfte in gleichwertigen, sogenannten multi-professionellen Teams zusammen. Sie unterstützen sich gegenseitig in ihren Kompetenzen auf Augenhöhe und kooperieren auch mit Fachkräften und Beratungsstellen im Stadtteil.
Warum eröffnete die geplante Grundschule Wintersheide als Teilstandort der Hans-Christian-Andersen-Schule?
Mit Bescheid vom 25.07.2023 genehmigte die Bezirksregierung Detmold die Errichtung der geplanten neuen Grundschule Wintersheide mit zwei Parallelklassen am Standort Elbeallee130a. Diese Genehmigung wurde 2024 von der Bezirksregierung widerrufen. Gemäß § 82 Abs. 1 i.V.m. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) muss bei Errichtung einer neuen Grundschule die Mindestgröße von 25 Schülerinnen und Schülern pro Klasse für die Dauer von mindestens 5 Jahren gesichert sein. Die Mindestgröße von 50 Schülerinnen und Schülern wurde für den Start der neuen Grundschule Wintersheide nicht erreicht, da nicht genügend Eltern ihre Kinder für die erste Klasse an der neuen Grundschule Wintersheide zum Schuljahr 2024/205 angemeldet haben. Die geplante Grundschule Wintersheide wurde somit zum Schuljahr 2024/2025 als ein Teilstandort der Hans-Christian-Andersen-Schule gestartet.
Der Rat der Stadt Bielefeld hat sich 2021 mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, eine neue vierte Grundschule im Stadtbezirk Sennestadt zu eröffnen und die Schule auf dem Grundstück des Schulzentrums Wintersheide neu zu bauen. Da sich abzeichnete, dass der Grundschulneubau auf dem Grundstück des Schulzentrums Wintersheide nicht bis zum Beginn des Schuljahres 2024/25 bezugsfertig hergestellt werden kann, ergab sich die Notwendigkeit, die neue Grundschule Wintersheide bereits vorab in einem Interimsstandort zu gründen. Der Rat der Stadt Bielefeld hat am 11.05.2023 die aufbauende Errichtung der Grundschule Wintersheide am Standort der ehemaligen Comeniusschule an der Elbeallee 130a beschlossen. Mit Bescheid vom 25.07.2023 genehmigte die Bezirksregierung Detmold die Errichtung der neuen Grundschule mit zwei Parallelklassen am Standort Elbeallee130a. Diese Genehmigung wurde von der Bezirksregierung widerrufen (s.o.).
Wissenswertes für Eltern
Ausstattung des neuen Teilstandortes
Der neue Teilstandort der Hans-Christian-Andersen-Schule ist selbstverständlich nach den Standards der Stadt Bielefeld ausgestattet, sodass eine bestmögliche Entwicklung der Kinder gesichert ist. Diese erfolgt gemäß der Ganzheitlichen Schulentwicklungsplanung und der Digitalstrategie für die allgemeinbildenden Schulen in städt. Trägerschaft.
Die Ausstattung mit Schulmobiliar wurde in Zusammenarbeit mit Schulleitungen anderer Bielefelder Grundschulen sowie der Schulaufsicht erarbeitet. Im Fokus stand hierbei grundschulgerechtes Mobiliar, das durch die Stadt Bielefeld neu angeschafft wurde und flexibel und dynamisch für unterschiedliche pädagogische Settings genutzt werden kann. Auch die Raumbedarfe an z.B. Klassenzimmern, OGS-Räumen, etc. sind stadtweit im Bielefelder Raumprogramm festgelegt und gelten ebenso für den Teilstandort.
Der Teilstandort der Hans-Christian-Andersen-Schule (ehemals Comenius Förderschule) besteht aus fünf organisatorischen Gebäudeteilen: Verwaltungstrakt, zwei Trakte mit Klassenräumen, Mensatrakt und OGS-Trakt.
Der Verwaltungstrakt stand bereits zur Schulanmeldung im Herbst 2023 zur Verfügung. Nacharbeiten (z. B. Einbau/Austausch von Türen, Installation einer zusätzlichen Toilette, Einbau einer Teeküchenzeile im Lehrkräfteraum, Schaffung eines Büros für die Schulsozialarbeit und die OGS-Leitung) wurden zum Schuljahresbeginn 2024 fertiggestellt.
Der Trakt 1 mit vier Klassenräumen (der Teilstandort startet mit zwei Klassenzügen!), zwei Mehrzweckräumen und Toiletten stand zum Schuljahresbeginn renoviert zur Verfügung. Auch der Trakt 2 (bestehend aus vier Klassenräumen, vier Mehrzweckräumen und Toiletten) ist mittlerweile baulich größtenteils fertiggestellt. Die Räumlichkeiten werden aufgrund der aufwachsenden Grundschule momentan jedoch noch nicht benötigt.
Der Schulhof wurde gepflegt und verkehrssicher zum Schulstart zur Verfügung gestellt. In Absprache mit der Schulleitung wurden mehrere Hüpfspiele auf dem Schulhof aufgebracht und eine Tischtennisplatte aufgestellt. Eine Kletterspinne wird den Kindern in Zukunft weitere Spielmöglichkeiten bieten .
Die Schule ist auch über einen Fußweg über das Grundstück der LEG zwischen Elbeallee und Schulgrundstück erreichbar.
Die Sporthalle der früheren Comeniusschule steht nicht für den Teilstandort zur Verfügung und wird über die Sporthalle Travestraße entsprechend kompensiert. Die Planungen zum Sportunterricht für die Schülerinnen und Schüler des neuen Teilstandortes der HCA werden von der Schulleitung der HCA vorgenommen. Dementsprechend kann dann ein Schülertransport vom Amt für Schule organisiert werden.
Die Schule wird immer mehr auch Lebens- und Erfahrungsraum.
Digitalisierung
Der Teilstandort der Hans-Christian-Andersen-Schule ist – wie alle Grundschulen der Stadt Bielefeld – mit digitalen Bildschirmen / Präsentationsmedien und WLAN in jedem Klassenzimmer ausgestattet. Zum Schulbeginn erhielt der Standort ergänzend Tablets (inkl. Stift & Cover) entsprechend der Hälfte der Schüler*innenanzahl. Dies bedeutet, dass zwei Kinder sich ein Tablet teilen. (Bis spätestens 2026 wird die Schule mit einem Tablet für jeden Schüler / jede Schülerin ausgestattet.) Die Tablets können die Schüler*innen zum Lernen über einen Leihvertrag auch mit nach Hause nehmen.
Alle Geräte werden mit der digitalen Schulplattform IServ der städtischen Schulen betrieben. Die Schulleitung und Lehrkräfte entscheiden darüber, welche Lern-Apps und Lernsoftware für die Schüler*innen der Schulen bereitgestellt werden. Die Grundlage für die Digitalisierung der Schule ist der aktuelle kommunale Medienentwicklungsplan sowie die Digitalstrategie für die allgemeinbildenden Schulen in städt. Trägerschaft.
Das Familiengrundschulzentrum als Ort der Begegnung – eine Brücke zwischen Elternhaus und Schule.
OGS (Offene Ganztagsschule) / Betreuungszeiten / Mittagessen
Auch am Teilstandort der Hans-Christian-Andersen-Schule gibt es eine Betreuung der Schülerinnen und Schüler in der OGS. Der etablierte und erfahrene Träger DRK Soziale Dienste Bielefeld gGmbH hat die OGS übernommen. In der OGS werden die Kinder gemeinsam ihr Mittagessen einnehmen, ihre Hausaufgaben erledigen, zusammen eine gute Zeit verbringen und an allen Unterrichtstagen professionell und kindgerecht betreut werden.
Die Betreuungszeiten sind in der Regel an allen Unterrichtstagen von spätestens 8.00 Uhr bis mindestens 15.00 Uhr (bei Bedarf auch länger). Eine genaue Festlegung der Betreuungszeiten erfolgt durch den OGS-Träger in Abstimmung mit den Verantwortlichen für die jeweilige Schule und entsprechend der Elternbedarfe (z.B. Betreuungszeit ab 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr).
Weg / Fahrt zur Schule
Aufgrund der Besonderheit der Beschulung an dem Interimsstandort ehemalige Comeniusschule (Elbeallee 130a) werden Schülerinnen und Schüler, die den Schulstandort nicht bzw. nicht sicher fußläufig erreichen können, entsprechend den Vorgaben der Schülerfahrkostenverordnung, mit den Linien 237 u. 238 (oder allen anderen Linien) befördert. Hierfür können die Eltern ein kostenloses DeutschlandTicket Schule beantragen, wenn ihr Kind anspruchsberechtigt ist (ab 2 km Fußweg).
Weitere Informationen zu Schülerfahrkosten
Die Stärken und Fähigkeiten des Kindes herausfinden, positiv nutzen und besondere Begabungen fördern.
Gemeinsames Lernen
Gemäß § 20 Abs. 2 SchulG NRW findet sonderpädagogische Förderung in der Regel in der allgemeinen Schule statt. Der Unterricht wird dabei als Gemeinsames Lernen (GL) für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Unterstützungsbedarf im Klassenverband oder in der Lerngruppe erteilt.
Weitere Informationen zum Themenbereich Inklusion / Sonderpädagogischer Förderbedarf
Jedes Kind ist einzigartig und muss mit all seinen Facetten ganzheitlich auf Augenhöhe wahrgenommen und begleitet werden.
Schule lebt davon, dass Eltern als Kooperationspartner aktiv werden. Sie können ihre Fähigkeiten und/oder ihr Fachwissen beispielsweise bei der Gestaltung der Schule, im Werkstattbereich oder in offenen (Betreuungs-)Phasen mit einbringen.
Digitale Medien, Datenschutz und Co.
Auch schon in den Grundschulen werden die Schülerinnen und Schüler (natürlich unter Anleitung und mit passender Vorbereitung und Einführung durch die Lehrkräfte) regelmäßig digitale Medien und digitale Werkzeuge in allen Fächern nutzen. Dabei geht es nicht nur darum die Medien und Werkzeuge selbst zu erlernen und anzuwenden sondern auch darum
- Lernprozesse zu gestalten
- Lernprozesse zu dokumentieren
- gemeinsam/ kollaborativ mit anderen Kindern zu arbeiten
- in selbstgesteuerten Lernangeboten eigenständig zu arbeiten
- Medienprodukte zu erstellen
- Medienkompetenz in der begleiteten Nutzung digitaler Medien zu erwerben.
Bei der Nutzung von digitalen Medien werden meist personenbezogene Daten verarbeitet, so dass natürlich auch der Datenschutz beachtet wird. Die Schulen wählen nur solche Apps und digitalen Plattformen aus, bei denen sie Gewissheit haben, dass die Daten der Kinder sicher sind. Aber natürlich entscheiden die Eltern / Erziehungsberechtigten, ob die Daten des Kindes verarbeitet werden dürfen oder nicht. Wenn ein Kind ein Angebot nicht nutzen darf, entstehen keine Nachteile. Die Schule / Lehrkraft wird dann ein alternatives Angebot machen.
Hier möchten wir Ihnen weiterführende Informationen zu den einzelnen Medien, Apps und Plattformen und auch zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten geben.
Bitte schauen Sie sich die entsprechenden Dokumente an, da die Annahme bzw. die Einwilligung durch die Erziehungsberechtigten in die zur Nutzung erforderliche Datenverarbeitung Voraussetzung für die Nutzung ist.
Die notwendigen Unterlagen zur Einwilligung erhalten Sie zusammen mit dem Anmeldeschein zur Anmeldung von der GS Winterseheide. Sollten Sie die Anmeldeunterlagen von einer anderen Schule erhalten haben, bekommen Sie die Unterlagen zur Einwilligung direkt am Anmeldetermin im Schulbüro.
IServ
Für alle Arbeiten im Unterricht und in Phasen des eigenverantwortlichen Lernens erhalten die Schülerinnen und Schüler Zugang zum IServ Schulserver der Schule. Den Zugang zu IServ stellen die Schulen auch außerhalb des Unterrichts zur schulischen Nutzung zur Verfügung. Die Nutzung setzt einen verantwortungsvollen Umgang mit den über IServ bereitgestellten Diensten sowie den eigenen personenbezogenen Daten und denen von anderen in der Schule lernenden und arbeitenden Personen voraus. Die folgende Nutzungsvereinbarung und die Informationen zur Datenverarbeitung stecken den Rahmen für eine verantwortungsvolle Nutzung ab.
Die Annahme bzw. die Einwilligung durch die Erziehungsberechtigten in die zur Nutzung erforderliche Datenverarbeitung sind Voraussetzung für die Nutzung von IServ. Im Falle der nicht erfolgten Zustimmung seitens der Erziehungsberechtigten zur Nutzung von IServ
- wird das entsprechende Kind trotzdem in die Benutzerverwaltung von IServ aufgenommen und es werden Anmeldedaten erzeugt
- wird der entsprechende Benutzer vom Administrierenden der Schule als „eingeschränkt“ eingestuft, sodass eine Anmeldung an PCs oder Notebooks in der Schule noch möglich ist, aber IServ an sich nicht genutzt werden kann
Dieses ist notwendig, da eine Anmeldung an den schulischen PCs und Notebooks nur über die Zugangsdaten aus IServ möglich ist.
Und noch ein Hinweis zu den Elternaccounts
Sofern das Modul der Elternregistrierung eingesetzt wird, geschieht das nur, wenn die Eltern in diese Verarbeitung ihrer Daten einwilligt und sich mittels eines von der Schule gestellten Codes angemeldet haben. Ein Elternkonto kann nur fest verbunden mit einem Schülerkonto erstellt werden. Für die Berechtigungen eines Eltern-Accounts ist die Schule verantwortlich.
Nutzungsordnung IServ Videokonferenztool
Datenschutzrechtliche Information zu IServ gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO
Datenschutzrechtliche Information zum IServ Videokonferenztool gemäß Artikel 12 DSGVO
Informationen zu den Modulen, die an der Schule eingesetzt werden bzw. eingesetzt werden können, und den dort verarbeiteten Daten finden Sie im Detail in dem Dokument „Welche Daten werden in welchem Modul verarbeitet.docx“. Dieses finden Sie online unter https://www.iserv.de/downloads/privacy/ im Dokumentenpaket für Schulen.
LOGINEO NRW LMS
Mit LOGINEO NRW LMS stellt das Land NRW den Schulen in Nordrhein-Westfalen eine digitale Lernplattform zur Verfügung, die diesen u.a. die Möglichkeit bietet, Texte, Videos und andere Unterrichtsmaterialien online bereitzustellen und so die Schülerinnen und Schüler in ihren Lehr-Lern-Prozessen digital zu unterstützen.
Die Kinder können auf der digitalen Lernplattform Aufgaben bearbeiten, ihre Ergebnisse hochladen und von ihren Lehrkräften gezielt Rückmeldungen erhalten. Die Nutzung von LOGINEO NRW LMS ist kostenlos und erfüllt die geltenden Anforderungen des Datenschutzes.
Für die Aktivierung des Nutzerkontos von LOGINEO NRW sind die Anerkennung der Nutzungsbedingungen, die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung und die Einwilligung in die Verarbeitung freiwillig bereitgestellter Nutzungsdaten erforderlich.
Nutzung von iPads mit individuellen Nutzerkonten
An der Schule nutzen Kinder sowie Lehrkräfte im pädagogischen Netz der Schule iPads. Hierfür ist ein persönliches Nutzerkonto notwendig und es werden personenbezogene Daten verarbeitet.
Die personenbezogene Daten der Benutzer*innen werden von der Schule, von Apple, von Microsoft, von der Lernplattform LOGINEO NRW/ LOGINEO LMS oder der Anton-App verarbeitet. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass sich diese Informationen im Hinblick auf Apple nur auf iPads, iOS, iCloud und Apple eigene Apps beziehen. Apps anderer Anbieter sind hier nicht berücksichtigt.
Digitale Klasse – Ausführliche Informationen zur Datenverarbeitung
Antolin
Antolin ist ein Internetprogramm des Schulbuchverlages Westermann. Mit diesem Programm haben die Schulen in den vergangenen Jahren gute Erfahrungen gemacht, um Kinder zum Lesen zu motivieren. In Antolin können Kinder zu gelesenen Büchern Fragen beantworten und Punkte sammeln. Dafür wird für jedes Kind ein persönliches Konto erstellt.
Über das Klassenkonto kann die Lehrkraft des Kindes sehen, wie viele Fragen das Kind mit welchem Erfolg beantwortet hat, um es bei Bedarf zu unterstützen. Die Eltern / Erziehungsberechtigten können sich jederzeit mit ihrem Kind gemeinsam in Antolin einloggen.
Zur Teilnahme an Antolin ist es erforderlich, für jedes Kind ein passwortgeschütztes Lesekonto einzurichten. Dafür geben die Lehrkräfte den Vornamen, Spitznamen oder den vollständigen Namen des Kindes an. Es erleichtert den Lehrkräften die Arbeit, den vollständigen Namen des Kindes zu verwenden. Eltern / Erziehungsberechtigte haben jedoch auch die Wahl, einen Fantasienamen zu wählen.
Datenschutzrechtliche Information zur Online-Plattform Antolin gemäß Artikel 12 DSGVO
Online-Plattform Anton
Anton ist eine Online-Plattform mit Übungen in Mathe, Deutsch, Sachunterricht und Musik. Die Schulen nutzen die Anton-App im Rahmen der individuellen Förderung an der Schule. Die Online Plattform Anton kann über Browser und App genutzt werden.
Zur Nutzung braucht jedes Kind ein persönliches Konto. In Anton werden dann die bearbeiteten Übungen und Lernerfolge festgehalten. Im Klassenkonto kann die Lehrkraft des Kindes sehen, welche Übungen das Kind bearbeitet hat und mit welchem Erfolg. Bei Bedarf kann die Lehrkraft dem Kind weitere passende Übungen zuweisen und Feedback geben. Auch Eltern können mit ihrem Kind sehen, wo es steht, wenn sie sich gemeinsam einloggen. Für die Nutzung von Anton ist es erforderlich, für jedes Kind ein passwortgeschütztes Nutzerkonto einzurichten. Dafür geben die Schulen den Vornamen, Spitznamen oder den vollständigen Namen des Kindes an. Es erleichtert den Lehrkräften die Arbeit, den vollständigen Namen des Kindes zu verwenden. Die Eltern / Erziehungsberechtigen haben jedoch auch die Wahl, einen Fantasienamen zu wählen.
Datenschutzrechtliche Information zur Online-Plattform Anton gemäß Artikel 12 DSGVO