Schulsuche

Hier können Sie die (Grund-)Schule finden, die in der Nähe Ihres Wohnortes liegt.

Grundschulstandorte in Bielefeld

Eine Übersicht über alle Schulen, sortiert nach Adressen, finden Sie hier. Möchten Sie auch wissen, welche weiterführenden Schulen in Ihrer Nähe liegen, folgen Sie bitte diesem Link.


Bielefelder Schulen stellen sich vor (Schulprofile)

Die Bildungsregion Bielefeld verfügt über ein breites Bildungsangebot. An zurzeit 112 städtischen und privaten Schulen in den Schulformen Grundschulen, Sekundarschulen, Gesamtschulen, Realschulen, Hauptschulen (auslaufend), Förderschulen, Gymnasien, Berufskollegs und anderen Schulformen werden die Grundlagen für eine erfolgreiche Bildung von über 50.000 Schülerinnen und Schülern geschaffen.

An Hand von Schulprofilen möchten wir Ihnen einen strukturierten Überblick über die Bielefelder Schullandschaft (Primarstufe, Sekundarstufe I / II) ermöglichen.


Wahl der Grundschule:

Jedes Kind, welches eingeschult werden soll, hat einen rechtlichen Anspruch auf einen Schulplatz in der wohnortnächsten Grundschule, insofern die jeweilige Grundschule genügend Schulplätze zur Verfügung stellen kann (-> § 46 Abs. 3 Schulgesetz NRW).

Alternativ können Eltern / Erziehungsberechtigte eine Grundschule, welche nicht die wohnortnächste ist, für ihr Kind frei auswählen. Dabei ist dann allerdings nicht gesichert, dass an der ausgewählten Schule ein Schulplatz zur Verfügung steht.

Schulplatz ja / nein?:

Über die Aufnahme der Schülerin oder des Schülers entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter der jeweiligen Schule. Die Aufnahme in eine Schule kann abgelehnt werden, wenn ihre Aufnahmekapazität erschöpft ist oder die Zahl der Anmeldungen die Mindestgröße unterschreitet.

Kann die ausgewählte Schule nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren statt (-> gemäß der Ausbildungsordnung Grundschule, § 1). Hier werden u.a. folgende Kriterien berücksichtigt: 1. Geschwisterkinder, 2. Schulwege, 3. Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule, 4. ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen, 5. ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache.

Erhält das Kind an der gewünschten Grundschule keinen Schulplatz, erhalten die Eltern von dieser Schule Informationen über noch freie Plätze an anderen Grundschulen. Natürlich steht es den Eltern frei, selbst an einer anderen Grundschule nach einem Schulplatz anzufragen.

Es ist auf jeden Fall sichergestellt, dass jedes schulpflichtige Kind einen Platz an einer Grundschule erhält (-> Schulpflicht!)!  

Wohin nach der Grundschule?

Wahl der SEK I / II-Schule:

Die Wahl einer Schule kann von den Eltern / Erziehungsberechtigten frei erfolgen. Ein Schulplatz an der ausgewählten Schule kann allerdings nicht zugesichert werden. Weitere Einzelheiten dazu im Schulgesetz NRW (§ 46 Abs. 3).

Weitere umfassende Informationen zur Schulplatzsuche finden Sie auch auf den Internetseiten der Bezirksregierung Detmold.


Informationen zu Schülerfahrkosten

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