Digitalstrategie und Medienentwicklungsplanung

für die allgemeinbildenden Schulen der Stadt Bielefeld 2023-2027

Die Digitalisierung unserer Welt entwickelt sich dynamisch weiter und beeinflusst all unsere Lebensbereiche. Das Einkaufsverhalten, die Kommunikation mit Familie, Freundinnen und Freunden, die Teilhabe an der Gesellschaft und vor allem die Anforderungen an Berufe der Zukunft wandeln sich stetig. Es ist u. a. die Aufgabe der Schulen, die Schülerinnen und Schüler auf diese sich wandelnde Welt vorzubereiten. Als Schulträger stellt die Stadt Bielefeld den Schulstandort Bielefeld für die Zukunft auf und unterstützt die Schulen mit einem aktualisierten Ausstattungsstandard um den neuen Anforderungen und Entwicklungen gerecht zu werden. Dafür braucht es, neben bereits veranlassten Maßnahmen, eine übergeordnete Digitalstrategie und einen neuen Medienentwicklungsplan (MEP) für die Bielefelder Schulen.

Die Digitalstrategie macht dabei deutlich, wie sich der Schulstandort Bielefeld für die Zukunft aufstellt, um den Herausforderungen der digitalen Welt sowie des digitalen Lernens und Lehrens gerecht zu werden. Vor dem Hintergrund der jeweiligen Medienkonzepte der Schulen und der rechtlichen Rahmenbedingungen definiert die Digitalstrategie dementsprechend die IT-Ausstattung der Bielefelder Schulen und legt die mittel- und langfristigen Ziele für die Digitalisierung der allgemeinbildenden Schulen in Bielefeld fest. Es wird dabei auf wichtige Standards aufgebaut, die von der Verwaltung in Abstimmung mit den Schulen bereits durch den Einsatz der Mittel aus dem DigitalPakt erarbeitet und festgelegt wurden. So wird ein verlässlicher Rahmen für die Weiterentwicklung der pädagogischen Möglichkeiten im Kontext des digital gestützten Unterrichts geschaffen.

Der Medienentwicklungsplan (MEP) ist das anwendungsorientierte und praktische Werkzeug der Digitalstrategie. Er dient dazu, die Budgetplanung der nächsten Jahre festzulegen. Der neu aufgestellte Medienentwicklungsplan für die Jahre 2023-2027 ist in das Gesamtkonzept integriert und bildet die finanziellen Mittel zur Umsetzung der Ziele der Digitalstrategie ab.

Schnittstelle zwischen Pädagogik und Technik

Beide Konzepte stellen zusammen die Schnittstelle zwischen Pädagogik und Technik dar, wobei die Pädagogik die Anforderungen definiert, nach denen die Technik bzw. die Medien eingesetzt werden sollen. Die Technik wird und muss den Schulen und ihrem Bildungsauftrag dienen. Ziel ist nicht die Umsetzung aller technischen Möglichkeiten, sondern die Deckung des jeweiligen schulischen Bedarfs.

Vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Erkenntnisse und Best Practices, Fachexpertisen, interkommunalem Austausch mit anderen Städten aus NRW sowie der Zusammenarbeit mit dem Bündnis für Bildung (BfB), Berlin wurde das aktuelle Konzept vom Amt für Schule erarbeitet.

Ebenso an der Strategieentwicklung beteiligt waren die Schulen im Rahmen des Arbeitskreises der Schulformen zur Digitalstrategie/MEP. Die behandelten Themenfelder wurden gemeinsam definiert und erörtert. Da ursprünglich vorgesehene Beteiligungsformate auf Grund der Corona-Pandemie abgesagt werden mussten und der weitere Verlauf der Pandemie die Durchführung von Präsenzveranstaltungen ebenfalls erschwerte, wurden Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Erziehungsberechtigte durch Umfragen zu der Hard- und Softwareausstattung in den Schulen beteiligt. Die Ergebnisse der Lehrkräfte-, Schülerinnen und Schüler- und Eltern-Befragungen sind im aktuellen Bericht dargestellt und in die Bewertung der unterschiedlichen Handlungsempfehlungen eingeflossen.

Entsprechend der Beschlüsse des Schul- und Sportausschusses der Stadt Bielefeld bringt das Amt für Schule die Digitalstrategie für die allgemeinbildenden Schulen in Bielefeld für die Jahre 2023-2027 sowie den neuen Medienentwicklungsplan zur Beratung in die politischen Gremien ein. Durch die Veröffentlichung sollen die Ziele und Handlungsempfehlungen transparent für Schulen, Politik und Öffentlichkeit kommuniziert werden.

Das Konzept umfasst folgende Handlungsfelder:

Im Handlungsfeld „Technische Infrastruktur“ werden Standards für das schulische Netzwerk, den Breitbandanschluss, die Inhouse-Verkabelung sowie Server-, WLAN- und IT-Sicherheitsstandards definiert. Aufbauend auf den Standards, die durch den DigitalPakt erreicht wurden, sind diese sowohl im Kontext der Breitbandanbindung, als auch hinsichtlich der Inhouse-Verkabelung für alle Schulformen identisch. Die Standards der Verkabelung sollen in allen Schulgebäuden durchgängig einen 10 Gbit/s-Anschluss ermöglichen.

Die Internetgeschwindigkeit in den Schulen soll anhand einer vom Gigabitbüro des Bundes empfohlenen Formel festgelegt werden, die sowohl die Anzahl der Schüler*innen berücksichtigt, als auch die Intensität der Nutzung innerhalb der Schule.

Die WLAN-Ausleuchtung in den Schulen soll so erweitert werden, dass neben allen Klassenräumen auch das gesamte Schulgelände (inkl. Aulen, Mensen und Pausenhöfe) mit WLAN ausgestattet ist.

Im Handlungsfeld „Hardwareausstattung“ werden Empfehlungen für die Ausstattung von Unterrichtsräumen (Bielefelder Klassenraumstandard), für Schüler*innen sowie Lehrkräfte und weiteres pädagogisches Personal an Schulen ausgesprochen.
 
Künftig sollen alle Unterrichtsräume einen einheitlichen Standard über alle Schulformen hinweg erhalten. Dieser beinhaltet ein Präsentationsmedium (Beamer oder Display), eine kabellose Übertragungsmöglichkeit (Streaming Box) und eine Tablet-Halterung. Bei der Ausstattung der Klassenräume liegt der Fokus insbesondere auf einer homogenen Ausstattung, da somit Rüstzeiten für Lehrkräfte deutlich verringert werden.
 
Für die Ausstattung von Schüler*innen mit mobilen Endgeräten strebt der Schulträger das Ziel einer 1:1-Ausstattung an. Aufgrund landesseitig fehlender konkreter rechtlicher Regelungen im Hinblick auf die Ausstattung von Schüler*innen mit digitalen Endgeräten als Lernmittel, wird bis zu einer rechtsverbindlichen Regelung des Landes auf dem Weg zu einer 1:1-Ausstattung eine 1:2-Ausstattung vom Schulträger garantiert. Ferner sollen neue Förderprogramme kontinuierlich genutzt werden, um das Ziel einer 1:1-Ausstattung so zeitnah wie möglich zu erreichen.
 
Die Ausstattung von Lehrkräften mit mobilen Endgeräten stellt einen elementaren Bestandteil für das Gelingen des digitalen Transformationsprozesses in der Schule dar. Jedoch ist die Ausstattung der Lehrkräfte eine vom  Land zu finanzierende Aufgabe, weshalb sich der Schulträger fortlaufend dafür einsetzen wird, dass das Land seiner Verpflichtung nachkommt. Die Beschaffung der tatsächlichen Ausstattung ist dann mit den zur Verfügung gestellten Landesmitteln Aufgabe der Stadt.

Im Handlungsfeld „Softwareausstattung“ wird die Bereitstellung für zentrale Software, wie zum Beispiel einer „Digitalen Schulplattform“, einem Schulverwaltungsprogramm und einer digitalen Stunden- und Vertretungsplanung empfohlen, die schulformunabhängig zur Verfügung gestellt werden soll. Die Bereitstellung solcher Software soll Schulen in die Lage versetzen, zu jeder Zeit digital gestützten Unterricht, wie auch in Bedarfsfällen Distanzunterricht durchzuführen.

Neben zentraler Software soll ein softwarespezifisches Schulbudget für digitale Lern- und Lehrmittel eingerichtet werden, dass es Schulen ermöglicht Apps gemäß der pädagogischen Anforderungen aus ihren eigenen Medienkonzepten zu beschaffen.

Die Aufgaben des First-Level-Supports liegen in der Zuständigkeit des Landes. Der Schulträger setzt sich dafür ein, dass dieser vom Land bedarfsgerecht ausgeweitet wird, sodass Lehrkräfte weiter entlastet werden. Dazu gehört die Verstetigung der Finanzierung des First-Level-Supports ebenso wie die Weiterführung der bisher bis Ende 2024 befristeten Förderung der IT-Administration in Schulen*. Der Second-Level-Support ist Aufgabe des Schulträgers. Dieser soll durch die Einrichtung eines sogenannten Single Points of Contact (Bündelung auf einen Ansprechpartner je Schule) für alle schulischen Supportangelegenheit zentralisiert und optimiert werden.

*Der Schulträger stellte 2021 13 Mitarbeiter als Schul- IT-Manager ein, die seitdem Schulen im First-Level-Support (d. h. beim Betrieb des schulischen Netzwerks und der Verwaltung von Serverschränken) unterstützen.

Das Medienlabor stellt eine Weiterentwicklung des Medienzentrums dar. Der Schulträger empfiehlt, im Medienlabor zentrale Aufgaben der Wissensvermittlung im Kontext digitaler Bildung in der Bildungsregion Bielefeld anzusiedeln. Das Medienlabor soll, neben den bisherigen Aufgaben des Medienzentrums, die Begegnung und das Networking der Lehrkräfte fördern, mögliche Vorbehalte im Hinblick auf die Digitalisierung abbauen und die Lust am Ausprobieren unterstützen sowie Fortbildungen anbieten.

Das neue Medienlabor sollte aus drei unterschiedlichen Bereichen mit folgenden Aufgaben bestehen:

  • Das Medienlab: Besteht aus einem Showroom, in dem Lehrkräfte neue Technologien erproben können und vor Ort beraten werden.
  • Das Mediencafé: Übernimmt die Koordination und Durchführung von Fortbildungen für Lehrkräfte und sonstigem pädagogischen Personal im Bereich der schulischen Medienbildung.
  • Die Medienwerkstatt: Übernimmt -wie bisher- die Aufgaben des Medien- und Hardwareverleihs sowie der Reparaturdienstleistungen und Geräteauslieferungen.

Fortbildungen für Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal sollen künftig in Bielefeld gemeinsam durch alle Akteure (Kompetenzteam NRW/Bielefeld, Medienberatung NRW und Medienlabor) gestaltet werden. Hierfür will der Schulträger die Kooperation aller Fortbildungsakteure durch das Medienlabor fördern und somit eine ganzheitliche Betrachtung von Fortbildung ermöglichen, die sowohl technische als auch pädagogische Aspekte berücksichtigt.

Im Handlungsfeld „Organisatorische Rahmenbedingungen“ wird die Kommunikationsform zwischen Schulen und Schulträger definiert. Der Schulträger empfiehlt, zwei Gremien zur Kommunikation mit den Schulen zu initiieren: Ein Gremium ist für übergeordnete Fragestellungen sowie Entwicklungen im Kontext der schulischen Digitalisierung zuständig. Ein zweites Gremium hat zum Ziel, die technische Zusammenarbeit zwischen Schulträger und Schulen syszematisch zu fördern.

Darüber hinaus sieht der Schulträger vor, interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie beteiligten Akteuren die Möglichkeit zu eröffnen, über Umfragen und Themenforen, die Änderungsprozesse im Kontext der Digitalisierung der Schulen mitzugestalten.

Wegen der stetigen Weiterentwicklung, sowohl der technologischen Standards und Möglichkeiten, als auch der rechtlichen Regelungen des Bundes und des Landes, soll die Digitalstrategie über einen festgelegten Zyklus angepasst und fortgeschrieben werden. Der Schulträger möchte so sicherstellen, dass neue Entwicklungen frühzeitig in der Strategie aufgegriffen werden. Dies trifft auch auf den Medienentwicklungsplan zu, der zusammen mit der Digitalstrategie turnusmäßig zu aktualisieren ist.

Medienentwicklungsplan

Der Medienentwicklungsplan stellt die erforderlichen finanziellen Mittel zur Realisierung der Ziele aus der Digitalstrategie dar. Gemäß dem politischen Auftrag werden die Szenarien einer 1:2-Ausstattung, die vom Schulträger bis zur rechtlichen Klärung seitens des Landes als erster Schritt empfohlen wird, und einer 1:1-Ausstattung dargestellt. Die kalkulatorischen Unterschiede beider Szenarien leiten sich aufgrund der erhöhten Hardwarebeschaffungskosten und der steigenden Supportkosten im Falle einer 1:1-Ausstattung ab. Der neuaufgestellte Medienentwicklungsplan für die Jahre 2023 – 2027 ist als Anhang der Digitalstrategie dargestellt.


Hintergrund

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat 2016 das Kompetenzmodell „Kompetenzen in der digitalen Welt“ verabschiedet, in dem sich die Länder dazu verpflichtet haben, dass Schülerinnen und Schüler die dort definierten Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien und Inhalten erwerben und bis zum Abschluss ihrer Schullaufbahn vorweisen können (Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland (2017) – Strategie der Kultusministerkonferenz ‘Bildung in der digitalen Welt‘ (Beschluss vom 08.12.2016 in der Fassung vom 07.12.2017). Das Bundesland NRW hat mit seinem Medienkompetenzrahmen NRW die Entscheidung der KMK umgesetzt. Der Medienkompetenzrahmen NRW stellt einen verbindlichen Orientierungsrahmen dar, anhand dessen die Schulen ihre Medienkonzepte entwickeln sollen. Denn die schulischen Medienkonzepte werden und sind Teil des jeweiligen Schulprogramms und liefern dem Schulträger pädagogische Begründungen für Investitionen in die Schul-IT.


Eine weitere rechtliche Rahmenbedingung besteht laut § 79 des Schulgesetzes NRW (SchulG NRW). Demnach sind Schulträger verpflichtet, Schulanlagen und -gebäude sowie Einrichtungen für einen ordnungsgemäßen Unterricht bereitzustellen und zu pflegen. Die Sachausstattung soll sich am allgemeinen Stand der Technik und der Informationstechnologie orientieren. Daraus ergibt sich die Aufgabe, nicht nur Schulgebäude und Mobiliar, sondern insbesondere auch Medien, IT-Infrastruktur und die allgemeine IT-Ausstattung in den Schulen kontinuierlich anzupassen.

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